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2018-05-25

EU-DSGVO

Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 04. Mai 2016

Mit der Veröffentlichung der EU-DSGVO im Amtsblatt der Europäischen Union wurde nun der vorerst letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren getan. Am 20. Tag nach der Veröffentlichung tritt die Verordnung in Kraft und wird nach einer zweijährigen Übergangsfrist geltendes Recht (Art. 99 EU-DSGVO).

Stichtag ist somit der 25.05.2018. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Dokumente und Prozesse der Datenverarbeitung an die neue Regelung angepasst sein.

Die EU-DSGVO umfasst 99 Artikel und 173 Erwägungsgründe und ist damit deutlich umfangreicher als das BDSG. Zudem enthält sie zahlreiche Öffnungsklauseln, die noch durch die nationalen Gesetzgeber ausgestaltet werden müssen.

Damit stellt die Datenschutz-Grundverordnung für die Gesetzgebung ebenso wie für die Rechtsanwender eine große Herausforderung dar.

Sind Sie vorbereitet auf das Inkrafttreten der neuen EU-DSGVO?

Die EU-Verordnung hat weitreichende Auswirkungen und hohe Strafen zu Folgen!
Die Kontrollinstanzen bereiten sich schon auf das automatisierte Anschreiben von Firmen vor, um im Anschluss ggf. die vorgefertigten Strafen zu drucken und zu versenden!

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